Webshop AGB

Folgende Allgemeine Verkaufsbedingungen gelten im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Internetseite der Fa. Bense GmbH, Steintor 10, 37181 Hardegsen (im Folgenden „Anbieter“)

und

Kunden (im Folgenden „Kunde“), welche nicht Verbraucher sind, geschlossen werden.


§1 Geltungsbereich Bestimmungen

  1. Ein Verkauf über den Onlineshop der Bense GmbH erfolgt auf keinen Fall über Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihre gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Insofern erfolgt eine Tätigkeit ausschließlich gegenüber solchen Kunden, die die Ware für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke kaufen.

 

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.

 

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

 

§2 Vertragsschluss

 

  1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Labormöbel auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Angebot befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern oder einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen habt.

 

  1. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden noch einmal aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

 

  1. Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Soweit für die jeweilige Ware in unserem Onlineshop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 21 Tage.

 

  1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nicht zustande.

 

  1. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

 

  1. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben oder im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland.

 

§4 Preise und Versandkosten

 

  1. Sämtliche auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

 

  1. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sofern für die Bestellung keine Versandkosten anfallen, so ergibt sich dies ebenfalls aus dem Bestellformular.

 


§
5 Zahlungsmodalitäten

 

  1. Der Kunde kann die Zahlung per Direkter Banküberweisung, PayPal, Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden bei einer ersten Bestellung nur bis zu einem Warenbestellwert in Höhe von 1500€ möglich.

 

  1. Der Kunde kann die in seinem Benutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

 

  1. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Falle hat der Anbieter für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

 

  1. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

 


§
6 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

 


§
7 Lieferzeit

 

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk.

 

  1. Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annährend, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermin auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.

 

  1. Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht für von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist oder verschiebt sich die Liefer- oder Leistungsfrist um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Sofern dem Kunde im Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Der Anbieter ist nur zur Teillieferung berechtigt wenn,

 

  • die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist.
  • Die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und
  • dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

 

  1. Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe des §10 dieser AGB beschränkt.

 

§8 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme

 

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hardegsen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Anbieter auch die Installation, ist der Erfüllungsort, der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

 

  1. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäße Ermessen des Anbieters.

 

  1. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Anbieter dem Kunden angezeigt hat.

 

  1. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

 

  1. Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

  1. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

 

  • Lieferung und, sofern der Anbieter auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
  • der Anbieter dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem Paragraphen mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
  • seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Falle seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
  • der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus anderem Grund als wegen eines dem Anbieter angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 


§
9 Gewährleistung und Sachmängel

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

 

  1. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Anbieter genehmigt, wenn dem Anbieter nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Anbieter nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, indem sich der Mangel zeigte; was der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Anbieters ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Anbieter zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Anbieter die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, sobald sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort, des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

 

  1. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Anbieter nach seiner innerhalb der angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

 

  1. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Anbieters, kann der Kunde unter den in § 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

 

  1. Bei Mängel von Bauteilen anderer Hersteller, die der Anbieter aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Anbieter nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter bestehen bei derartigen Mängel unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtlos ist. Während der Dauer des Rechtsstreites ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gehemmt.

 

  1. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Falle hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

 

  1. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

 


§
10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

 

  1. Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

 

  1. Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

 

  1. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solche Sachmängel, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratung-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

 

  1. Soweit der Anbieter gem. §10 Abs. 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge seiner Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

 

  1. In Folge einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auch ein Betrag in Höhe von 10.000.000 € je Schadensfall begrenzt auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

 

  1. Die vorstehende Haftungsaufschlüsselung und Beschränkung gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

  1. Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

  1. Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 


§
11 Schlussbestimmung

 

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bunderepublik Deutschland keinen allgemeinen Rechtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl des Anbieters Göttingen oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch Göttingen ausschließlicher Gerichtsstand.

 

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

  1. Die Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen des vereinten Nation über Verträge über den internationalen Wareneinkauf gilt nicht.

 

  1. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlichen wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten.